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Neue Fragenkataloge
Ab 1.5.2012 gelten neue Fragenkataloge für den Erwerb des Sportbootführerschein Binnen. Eine wesentliche Änderung ist die Umstellung auf das Ankreuzverfahren.
Prüfungsboote
Für die praktische Prüfung hat der Bewerber ein Sportboot der jeweiligen Antriebsart mit Schiffsführer zu stellen. Soll die Prüfung unter Maschinenantrieb abgelegt werden, hat der Bewerber ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW Nutzleistung zu stellen.
Die Prüfungskommission kann ein Sportboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Größe und Tragfähigkeit für die Durchführung der Prüfung ungeeignet ist (§ 7 Abs. 3 SportbootFüV-Bin). Auf dem Sportboot, ausgenommen Segelsurfbretter, müssen ein Anker mit ausreichender Leine oder Kette, ein Bootshaken, ein Rettungsring, ein Feuerlöscher (nur bei Sportbooten mit Antriebsmaschine) und gegebenenfalls zwei Stechpaddel sowie für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste vorhanden sein.
Neue Faxnummer
Ab 30.10.2008 haben wir eine neue Faxnummer. Sie erreichen uns zukünftig unter der Faxnummer: 03212-8150700
Seenotsignalmittelprüfung
Ab sofort werden beim Prüfungsausschuss Kassel wieder Prüfung zur Erlangung eines Fachkundenachweises nach dem Sprengstoffrecht angeboten (ohne Signalpistole). Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist ein amtlicher Sportbootführerschein Binnen, See oder ein nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV anerkanntes Befähigungszeugnis. Die Fachkundeprüfung kann auch unmittelbar nach bestandener Sportbootführerscheinprüfung abgelegt werden.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung wird ein Fachkundenachweis nach § 1 Abs. 3 Erste SprengV erteilt. Weitergehende Informationen erhalten sie unter den folgenden Links:
> Prüfungsfragen
> Prüfungsordnung
> Prüfungskosten
Neuer Fragen- und Antwortkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen
Der neue Fragen- und Antwortenkatalog steht unter "www.elwis.de" zum Download bereit. Der Sonderteil D "Segelsurfen" ist allerding noch nicht abrufbar. Der neue Fragen-/Antwortenkatalog gilt für Prüfungen, die nach dem 31. März 2007 durchgeführt werden. Hat ein Bewerber seine Ausbildung nachweislich vor diesem Datum begonnen, kann noch der bisher geltende Fragen- und Antwortenkatalog verwandt werden (Verkehrsblatt 2006, S. 924).

Neues Formular für das ärztliche Zeugnis
Ab sofort ist ein neues Formular für das ärztliche Zeugnis (Zulassungsvoraussetzung für die Sportbootführerscheinprüfung Binnen) zu verwenden. Der neue Vordruck kann unter ärztliches Zeugnis heruntergeladen oder beim Prüfungsausschuss Kassel angefordert werden. Änderungen haben sich u.a. beim Farbunterscheidungsvermögen ergeben. So wird zukünftig ein Anomal-Quotient zwischen 0,7 und 1,4 (bisher 1,4 bis 6,0) gefordert. Es besteht allerdings Wahlfreiheit, welche der zugelassenen Testmethoden zum Nachweis des erforderlichen Farbunterscheidungsvermögens verwendet werden. In Zweifelsfällen wird um Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss gebeten.
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